Das Abc zur Europawahl
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Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon 2009 wurde sie rechtsverbindlich. Die enthaltenen Grundrechte sind seither von jedem EU-Bürger sowohl vor nationalen Gerichten als auch in letzter Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) einklagbar. Im Dezember 2007 wurde das Dokument von den drei Präsidenten der Kommission, des Parlaments und der Ratspräsidentschaft, offiziell proklamiert.