Die Charta legt erstmals die auf EU-Ebene geltenden Grundrechte schriftlich fest. Dazu zählen etwa Meinungs- und Religionsfreiheit, der Datenschutz sowie die Rechte von Kindern und Asylsuchenden. Sie orientiert sich an der Europäischen Menschenrechtskonvention und wurde ursprünglich von einem Konvent unter dem Vorsitz des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog erarbeitet.
Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon 2009 wurde sie rechtsverbindlich. Die enthaltenen Grundrechte sind seither von jedem EU-Bürger sowohl vor nationalen Gerichten als auch in letzter Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) einklagbar.