Ein Vorranggebiet ist in der Regionalplanung ein Gebiet, in dem aufgrund seiner strukturellen Beschaffenheit eine bestimmte Angelegenheit, etwa der Abbau von Ton oder die Aufstellung von Windrädern, vorrangig vor anderen Angelegenheiten zu erfüllen ist.
Im Unterschied dazu wird in einem Vorbehaltsgebiet stärker zwischen der strukturellen Beschaffenheit (etwa Tonvorkommen) und anderen Aspekten (etwa dem mit dem Abbau verbundenen Eingriff in die Natur) abgewogen.