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Darf in Koblenz besonders lang gefeiert werden?

Die Mitglieder der Bürgerinitiative sagen, in Koblenz seien die Zeiten der Außengastronomie viel großzügiger als anderswo. Doch eine kleine Stichprobe der RZ in anderen Städten zeigt: Die Aussage stimmt so nur bedingt.

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Trier: „Für die Monate April bis Oktober kann die Terrassenbetriebszeit auf Antrag an den Wochenenden bis maximal 1 Uhr und an den restlichen Wochentagen bis maximal 24 Uhr verlängert werden, wenn sichergestellt ist, dass es bei einer erweiterten Betriebszeit nicht zu Störungen der Nachtruhe und Belästigungen der Anwohner kommt“, so ...