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Darf in Koblenz besonders lang gefeiert werden?
Trier: „Für die Monate April bis Oktober kann die Terrassenbetriebszeit auf Antrag an den Wochenenden bis maximal 1 Uhr und an den restlichen Wochentagen bis maximal 24 Uhr verlängert werden, wenn sichergestellt ist, dass es bei einer erweiterten Betriebszeit nicht zu Störungen der Nachtruhe und Belästigungen der Anwohner kommt“, so ...