Mainz. 13 Millionen Mal wurde die Corona-Warn-App bereits bundesweit heruntergeladen. Das aber weckt Begehrlichkeiten in der Veranstaltungsbranche, die App als Erleichterung für Veranstaltungen zu nutzen. Dem tritt nun der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte entgegen: Die App dürfe nicht zur verpflichtenden Maßnahme bei Veranstaltungen und Festen werden, warnte Dieter Kugelmann: „Die Corona-Warn-App muss freiwillig bleiben.“
Kugelmann reagierte damit auf einen Vorstoß der Mainzplus City-marketing: Die Mainzer Stadtgesellschaft, selbst Veranstalter vieler Konzerte und Feste, hatte vergangene Woche Überlegungen angestellt, die App bei Veranstaltungen einzusetzen. Besucher sollten dann etwa bei der Ticketbuchung einwilligen, die App beim Einlass vorzeigen zu müssen, lautete ein Szenario.
Man habe aber „nie über eine Pflicht nachgedacht“, betonte ein Mainzplus-Sprecher auf Anfrage unserer Zeitung. Es sei lediglich darum gegangen, ob und wie man die App zum Gesundheitsschutz bei Veranstaltungen nutzen könne. Die Veranstaltungsbranche kämpft derzeit mit enormen Problemen, weil Großveranstaltungen noch bis zum Jahresende abgesagt sind. In der Branche wird händeringend nach Konzepten gesucht, Konzerte und Feste trotzdem stattfinden lassen zu können.
Es würden Stimmen von Unternehmern, Veranstaltern und anderen Verantwortlichen lauter, die überlegten, die App als Eintrittskarte für Konzerte, Veranstaltungen oder gar für Betriebsstätten zu verlangen, kritisierte Landesdatenschützer Kugelmann, und betonte: „Aus Datenschutzsicht sind entsprechende Gedankenspiele kontraproduktiv und zu verwerfen.“ Denn nur weil die App in Deutschland dezentral organisiert und freiwillig sei, „haben mehrere Millionen Menschen diese heruntergeladen und nutzen sie guten Gewissens“.
Kugelmanns Fazit zu den Gedankenspielen von Mainzplus: Es sei „rechtlich in aller Regel unzulässig, wenn Veranstalter oder Geschäftsinhaber die Verwendung der Corona-Warn-App als Voraussetzung zum Zutritt verlangen“. Der Ansatz der Freiwilligkeit dürfe „nicht durch eine zweckentfremdende Nutzung untergraben werden“.
Entsetzt äußerte sich auch die Mainzer Bundestagsabgeordnete und Verbraucherschutzexpertin der Grünen, Tabea Rößner: „Genau diese Art von Zugangsbeschränkungen abhängig von der Nutzung der App haben wir Grüne von Anfang an befürchtet.“ Wenn die Teilhabe am kulturellen oder öffentlichen Leben von der Nutzung der App abhänge, „hat das mit Freiwilligkeit aber auch gar nichts mehr zu tun“. Rößner verwies zudem erneut darauf, dass zahlreiche Gruppen von Menschen die App auf ihren älteren Smartphones überhaupt nicht nutzen können. Gisela Kirschstein