Extra
„Da gehe ich lieber auf die Straße oder in den Knast.“

Der 20-jährige Angeklagte will nicht als behindert gelten. Seinen Behindertenausweis sieht er als Beleidigung ein. Auch in einer entsprechenden Einrichtung möchte er nicht leben oder arbeiten.

Der 20-jährige Angeklagte will nicht als behindert gelten. Seinen Behindertenausweis sieht er als Beleidigung ein. Auch in einer entsprechenden Einrichtung möchte er nicht leben oder arbeiten.

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