„Da gehe ich lieber auf die Straße oder in den Knast.“
Der 20-jährige Angeklagte will nicht als behindert gelten. Seinen Behindertenausweis sieht er als Beleidigung ein. Auch in einer entsprechenden Einrichtung möchte er nicht leben oder arbeiten.
Der 20-jährige Angeklagte will nicht als behindert gelten. Seinen Behindertenausweis sieht er als Beleidigung ein. Auch in einer entsprechenden Einrichtung möchte er nicht leben oder arbeiten.