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CDU-Fraktion: Innenminister Lewentz soll sich erklären

Zu der Einschätzung des Juristen Bernd Grzeszick im Untersuchungsausschuss zur Flut, dass das Land bei Starkregenereignissen wie im vergangenen Sommer automatisch für die Einsatzleitung zuständig sein kann, sagte Dirk Herber, CDU-Obmann im Ausschuss, nach der Anhörung des Sachverständigen: „Die heutigen Ausführungen bestätigen die Auffassung der CDU-Fraktion, wonach das Land mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion im Verlauf der Flutnacht die Einsatzleitung innehatte. Es drängt sich die Frage auf, ob sich die ADD objektiv rechtswidrig verhalten hat.“ Es sei um zentrale Gefahrenabwehrmaßnahmen bei einem überregionalen Großschadensereignis gegangen. Damit sei die Landesregierung in der Pflicht gewesen, sich „ein umfassendes Lagebild zu verschaffen und zu handeln. Das ist nicht passiert“, kritisierte Herber. Der CDU-Obmann forderte Innenminister Roger Lewentz (SPD) und ADD-Präsident Thomas Linnertz auf, sich zur Sache zu äußern.

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Der Staatsrechtler Grzeszick hatte im Untersuchungsausschuss gesagt, es gebe keine rechtliche Grundlage, dass das Land – und damit die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ADD – nur auf Bitte etwa der Kreise die Leitung übernehmen könne. Er verwies explizit auf das Brand- und Katastrophenschutzgesetz LBKG, wonach das Land vielmehr automatisch zuständig sei, ...