- Verstoß gegen das Abstandsgebot: Jeder Beteiligte 50 Euro
- Nichteinhaltung der Personenbegrenzung im öffentlichen Raum: Jeder Beteiligte: 100 Euro
- Alkoholkonsum im öffentlichen Raum oder in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs: Jeder Beteiligte: 100 Euro
- Nichteinhaltung der Personenbegrenzung: Betriebsinhaber, Geschäftsführung,
Bußgeldbemessung (Auszug aus der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung)
- Verstoß gegen das Abstandsgebot: Jeder Beteiligte 50 Euro
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