Bußgeldbemessung (Auszug aus der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung)

Verstoß gegen das Abstandsgebot: Jeder Beteiligte 50 Euro

Lesezeit: 1 Minute
Anzeige
  • Verstoß gegen das Abstandsgebot: Jeder Beteiligte 50 Euro
  • Nichteinhaltung der Personenbegrenzung im öffentlichen Raum: Jeder Beteiligte: 100 Euro
  • Alkoholkonsum im öffentlichen Raum oder in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs: Jeder Beteiligte: 100 Euro
  • Nichteinhaltung der Personenbegrenzung: Betriebsinhaber, Geschäftsführung, Einrichtungsleitung: 1000 Euro
  • Unterlassen allgemeiner/gebotener Schutz- und Hygienemaßnahmen:Betriebsinhaber, Geschäftsführung, Einrichtungsleitung: 1000 Euro
  • Verstoß gegen die Kontakterfassungspflicht: Betriebsinhaber, Geschäftsführung; Einrichtungsleitung: 1000 Euro
  • Nicht wahrheitsgemäße Angabe von Kontaktdaten: Person, die zur Angabe der Kontaktdaten verpflichtet ist: 150 Euro
  • Verstoß gegen die Maskenpflicht: Jeder Beteiligte: 50 Euro
  • Unzulässige Ansammlungen: Jeder Beteiligte: 50 Euro; Person, die für die Ansammlung verantwortlich ist: 500 Euro
  • Unzulässige Öffnung, Durchführung oder unzulässiges Anbieten von Veranstaltungen oder Dienstleistungen: Person, die die Entscheidung über Angebot trifft: 5000 Euro
  • Inanspruchnahme des Kindertagesstättenbetriebs durch infizierte Personen oder Kontaktpersonen aus dem gleichen Haushalt: Person, die die Entscheidung trifft: 1000 Euro
  • Durchführung von außerschulischem Musikunterricht in Präsenzform: für das Angebot Verantwortliche: 500 Euro