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Besenstiel als Türstopper: Was steckt dahinter?

Ein Besen fixiert die Tür in einem fahrenden Bus. Das haben Schüler während einer Fahrt der Buslinie 977 beobachtet. Foto: privat
Ein Besen fixiert die Tür in einem fahrenden Bus. Das haben Schüler während einer Fahrt der Buslinie 977 beobachtet. Foto: privat

Wenn ein Besenstil dafür sorgt, dass sich eine Bustür während der Fahrt nicht öffnet, ist das ein Sicherheitsmangel, oder gibt es eine andere Erklärung? Diese Frage stellt sich bei einem Vorfall, der sich zwischen Mendig und Rieden ereignet hat. Dort haben Schüler fotografiert, wie die Bustür mit einem Besenstiel fixiert wurde. Zuvor soll sie sich von selbst geöffnet haben. Von diesem mutmaßlichen Defekt berichteten die Schüler ihren Eltern, ein betroffener Vater schickte unserer Zeitung das Foto. Er erwähnte zudem weitere technische Mängel an den Bussen, die zweimal zu Einsätzen der freiwilligen Feuerwehr geführt haben, bei der der Mann selbst aktiv ist.

Lesezeit: 1 Minute
Im Fall des Besens teilt der Landesbetrieb Mobilität mit, dass das Busunternehmen gegenüber der Kreisverwaltung erklärt habe, Schüler hätten die Tür festgehalten. Dadurch wurde die Revesiereinrichtung aktiviert, die verhindern soll, dass Menschen eingeklemmt werden. Der Fahrer nahm an, dass eine Störung vorläge. Um die Tür gegen weitere Eingriffe zu sichern, ...
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Wie Buslinien entstehen

Buslinien fallen nicht vom Himmel – im Gegenteil: Um eine Buslinie zu betreiben, benötigt das Busunternehmen eine Konzession. Sie wird in Rheinland-Pfalz vom Landesbetrieb Mobilität vergeben. Eine wichtige Rolle spielen dabei seit einer Gesetzesnovellierung zum 1. Januar 2013 die Nahverkehrspläne, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten ausgearbeitet werden. Darin werden Anforderungen an Umfang und Qualität des Verkehrsangebots definiert. Bei der Konzessionierung gibt es unterschiedliche Verfahren und Fristen. Am Ende wird die Konzession – je nach Verfahren – demjenigen Unternehmen erteilt, das entweder in einem Genehmigungswettbewerb die beste Verkehrsbedienung angeboten oder einen Ausschreibungswettbewerb gewonnen hat.

Im Fall der Buslinie 977 ist es noch etwas anders, da sie vor der Gesetzesänderung konzessioniert wurde. Ein Nahverkehrsplan war damals nicht Teil des Genehmigungsverfahrens. Die Genehmigung wurde erteilt, weil das Unternehmen sämtliche Voraussetzungen wie Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung nachgewiesen hat und der Fahrplan die gesetzlichen Regelungen erfüllt. Die Linie steht zum 12. Dezember 2021 zur Neukonzessionierung an. Dann dürften zahlreiche konkrete Faktoren und Qualitätsmerkmale Teil der Konzessionierung sein. hrö