Bescheinigungen für Genesene
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Hintergrund: Nach den gesetzlichen Regelungen gelten Ausnahmen für vollständig geimpfte Personen und für von der Covid-19-Erkrankung genesene Menschen. Als genesen gelten solche, deren Infektion mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt. Die Befreiungen gelten auch für Personen, deren Erkrankung länger als 6 Monate zurückliegt und die bereits einmal geimpft sind. In diesem Fall kann als Nachweis das Schreiben, in Kombination mit dem Impfnachweis, genutzt werden.