Bescheinigungen für Genesene

Alle Bürger aus dem Landkreis, die bislang per PCR-Test positiv auf Corona getestet wurden und genesen sind, erhalten dieser Tage per Post eine Bescheinigung darüber, teilt die Kreisverwaltung Cochem-Zell mit. „Sollten Sie bis zum 20. Mai keine Bescheinigung erhalten haben, senden Sie bitte eine E-Mail an gesundheitsamt@cochem-zell.de“, heißt es weiter.

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Hintergrund: Nach den gesetzlichen Regelungen gelten Ausnahmen für vollständig geimpfte Personen und für von der Covid-19-Erkrankung genesene Menschen. Als genesen gelten solche, deren Infektion mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate zurückliegt. Die Befreiungen gelten auch für Personen, deren Erkrankung länger als 6 Monate zurückliegt und die bereits einmal geimpft sind. In diesem Fall kann als Nachweis das Schreiben, in Kombination mit dem Impfnachweis, genutzt werden.