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Ausbaubeiträge: Wer zahlt was?

Grundsätzlich gilt: Je mehr Durchgangsverkehr in einer Straße vorherrscht, umso größer ist der städtische Anteil an den Ausbaumaßnahmen. Denn das gilt die Maxime, dass die Straße eine öffentliche, der Allgemeinheit zuträgliche Funktion erfüllt.

Wird eine Straße überwiegend für Durchfahrten genutzt, liegt der städtische Teil zwischen 55 und 65 Prozent. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat dazu ein entsprechendes Tableau entworfen.Ist eine Straße aber eher von Ziel- und Quellverkehr geprägt, also von Autofahrern, die beispielsweise einen Supermarkt anfahren oder sonstige Anlieger erreichen wollen, steigen die Kosten, die die Anwohner zu tragen haben.

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