Ausbaubeiträge: Wer zahlt was?

Grundsätzlich gilt: Je mehr Durchgangsverkehr in einer Straße vorherrscht, umso größer ist der städtische Anteil an den Ausbaumaßnahmen. Denn das gilt die Maxime, dass die Straße eine öffentliche, der Allgemeinheit zuträgliche Funktion erfüllt.

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Wird eine Straße überwiegend für Durchfahrten genutzt, liegt der städtische Teil zwischen 55 und 65 Prozent. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat dazu ein entsprechendes Tableau entworfen.

Ist eine Straße aber eher von Ziel- und Quellverkehr geprägt, also von Autofahrern, die beispielsweise einen Supermarkt anfahren oder sonstige Anlieger erreichen wollen, steigen die Kosten, die die Anwohner zu tragen haben. ri