Aus der Dienstvorschrift 100 – Führung und Leitung im Einsatz
Bild vom Flutabend: Landrat Pföhler (rechts) und Innenminister Roger Lewentz (links) im Krisenstab des Kreises. Nicht nur Lewentz war Besucher, Pföhler war auch nur zu Gast, wie man inzwischen weiß. Foto: Kreis Ahrweiler
Abschnitt 3.2.4.3:Führungsebenen bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall
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Bei weiträumigen und länger andauernden Großschadenereignissen oder in Katastrophenfällen wird die unmittelbare Leitung durch die politisch-gesamtverantwortliche Instanz nötig. Die oder der politisch Gesamtverantwortliche (zum Beispiel Bürgermeisterin oder Bürgermeister, Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister, Landrätin oder Landrat) muss zur Gefahrenabwehr sowohl Einsatzmaßnahmen als auch Verwaltungsmaßnahmen entscheiden, veranlassen, ...