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Aus der Dienstvorschrift 100 – Führung und Leitung im Einsatz
Bei weiträumigen und länger andauernden Großschadenereignissen oder in Katastrophenfällen wird die unmittelbare Leitung durch die politisch-gesamtverantwortliche Instanz nötig. Die oder der politisch Gesamtverantwortliche (zum Beispiel Bürgermeisterin oder Bürgermeister, Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister, Landrätin oder Landrat) muss zur Gefahrenabwehr sowohl Einsatzmaßnahmen als auch Verwaltungsmaßnahmen entscheiden, veranlassen, koordinieren und verantworten. Sie oder er ...