Extra
Aus der Dienstvorschrift 100 – Führung und Leitung im Einsatz
Bild vom Flutabend: Landrat Pföhler (rechts) und Innenminister Roger Lewentz (links) im Krisenstab des Kreises. Nicht nur Lewentz war Besucher, Pföhler war auch nur zu Gast, wie man inzwischen weiß. Foto: Kreis Ahrweiler

Abschnitt 3.2.4.3:Führungsebenen bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall

Lesezeit 1 Minute
Bei weiträumigen und länger andauernden Großschadenereignissen oder in Katastrophenfällen wird die unmittelbare Leitung durch die politisch-gesamtverantwortliche Instanz nötig. Die oder der politisch Gesamtverantwortliche (zum Beispiel Bürgermeisterin oder Bürgermeister, Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister, Landrätin oder Landrat) muss zur Gefahrenabwehr sowohl Einsatzmaßnahmen als auch Verwaltungsmaßnahmen entscheiden, veranlassen, ...

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region