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Aus der Dienstvorschrift 100 – Führung und Leitung im Einsatz

Bild vom Flutabend: Landrat Pföhler (rechts) und Innenminister Roger Lewentz (links) im Krisenstab des Kreises. Nicht nur Lewentz war Besucher, Pföhler war auch nur zu Gast, wie man inzwischen weiß.  Foto: Kreis Ahrweiler
Bild vom Flutabend: Landrat Pföhler (rechts) und Innenminister Roger Lewentz (links) im Krisenstab des Kreises. Nicht nur Lewentz war Besucher, Pföhler war auch nur zu Gast, wie man inzwischen weiß. Foto: Kreis Ahrweiler

Abschnitt 3.2.4.3: Führungsebenen bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall

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Bei weiträumigen und länger andauernden Großschadenereignissen oder in Katastrophenfällen wird die unmittelbare Leitung durch die politisch-gesamtverantwortliche Instanz nötig. Die oder der politisch Gesamtverantwortliche (zum Beispiel Bürgermeisterin oder Bürgermeister, Oberbürgermeisterin oder Oberbürgermeister, Landrätin oder Landrat) muss zur Gefahrenabwehr sowohl Einsatzmaßnahmen als auch Verwaltungsmaßnahmen entscheiden, veranlassen, koordinieren und verantworten. Sie oder er ...