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Aufgrabungsrichtlinie

Die Aufgrabungsrichtlinie der Stadt Nastätten regelt, was Unternehmen beim Aufreißen von Straßen beachten müssen. Nach dem Regelwerk sollen Energie- und Telekommunikationsunternehmen, die Leitungen verlegen, spätestens zwei Wochen vor den Bauarbeiten einen entsprechenden Antrag bei der Stadt stellen. Mit abzugeben sind Lagepläne, die die geplanten Tiefbauarbeiten darstellen, sowie Fotos oder Zeichnungen, welche die Gegebenheiten vor Ort zeigen.

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Auch eine gemeinsame Begehung sieht die Richtlinie vor, um den Zustand der Straße zu dokumentieren. Wird ohne eine solche Beweissicherung angefangen zu bauen, „so ist davon auszugehen, dass die Flächen mängelfrei waren“, heißt es in dem Regelwerk. Eine Genehmigung für Straßenbauarbeiten gilt für drei Monate.

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