Auch gegen die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Rheinland-Pfalz, die Dienstzeiten der Ärztlichen Bereitschaftspraxis (ÄBP) im Meisenheimer Gesundheitszentrum Glantal drastisch zu kürzen, regte sich Protest. Dort wurde bereits ab dem 1. Februar nachts keine Bereitschaft mehr vorgehalten. Neben der Stadt Meisenheim hatten auch die Verbandsgemeinden Nahe-Glan, Lauterecken-Wolfstein und Nordpfälzer Land Resolutionen verfasst. Die Antwort der KV auf die Resolution Meisenheims lag dem Verbandsgemeinderat Hunsrück-Mittelrhein vor. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst sei mit der hausärztlichen Versorgung zu vergleichen. Er stehe für die Behandlung gesundheitlicher Probleme zur Verfügung, für die keine unmittelbare Lebensgefahr bestehe, bei denen eine Versorgung jedoch nicht bis zur nächsten regulären Sprechstunde des Haus- oder Facharztes warten könne, schreibt die KV in ihrer elf Seiten umfassenden Stellungnahme an die Räte und Petenten in der Region Meisenheim. Die Öffnungszeiten seien nur um die Zeiten reduziert worden, die ohnehin nur sehr wenige Patienten nutzten. Außerhalb dieser Zeiten sei der Patientenservice 116.117 rund um die Uhr erreichbar. Anrufer mit lebensbedrohlichen Erkrankungen würden direkt zum Rettungsdienst weitergeleitet. „Würden sich diese alleine auf den Weg zur Bereitschaftspraxis machen, wäre unter Umständen wertvolle Zeit verloren gegangen“, erklärt die KV. Durch die gezielte Steuerung der Patienten solle es auch gelingen, die Notaufnahmen der Krankenhäuser zu entlasten.
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Weiter heißt es: „Durch den Patientenservice 116.117 und den AÄBD wurden innovative Versorgungsformen geschaffen, die nicht nur eine 24-Stunden-Versorgung sicherstellen, sondern auch den Bedürfnissen älterer Menschen entsprechen. Gleichzeitig kann die zur Verfügung stehende ärztliche Arbeitszeit effektiver genutzt werden.