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Auch andernorts gibt es Konflikte um die Lautstärke
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In Hahn am See ist die Nutzung des Gemeindezentrums eingeschränkt. Es darf nur zu Karneval und Kirmes nach 22 Uhr geöffnet sein. Ansonsten hat die Nachtruhe der Anlieger Vorrang. Ein ähnliches Urteil gab es vor 20 Jahren in Wölferlingen hinsichtlich der Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses. In Montabaur war die Kneipe Theke am Rebstock zeitweise mit einer Sperrstunde belegt, weil Nachbarn sich über Lärm beschwert hatten. Der Kreisrechtsausschuss hob diese Regelung wieder auf, da sie einen einzelnen Betrieb benachteiligte, obwohl dieser nicht allein für die Ruhestörungen verantwortlich war. tf