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Auch andernorts gibt es Konflikte um die Lautstärke

Wenn in der Öffentlichkeit laute Veranstaltungen stattfinden, gibt es immer wieder Nachbarn, die sich dagegen wehren. Erst kürzlich sorgte der Ort Frankenthal in der Pfalz für Schlagzeilen, als das Ordnungsamt ein Fußball-Kreispokalspiel im Elfmeterschießen abbrach, weil es nach 22 Uhr nicht beendet war. Auch im Westerwald gibt es Fälle, in denen sich sogar das Verwaltungsgericht mit der Zulässigkeit öffentlicher Veranstaltungen in den Abendstunden beschäftigen muss.

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In Hahn am See ist die Nutzung des Gemeindezentrums eingeschränkt. Es darf nur zu Karneval und Kirmes nach 22 Uhr geöffnet sein. Ansonsten hat die Nachtruhe der Anlieger Vorrang. Ein ähnliches Urteil gab es vor 20 Jahren in Wölferlingen hinsichtlich der Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses. In Montabaur war die Kneipe Theke am Rebstock zeitweise mit einer Sperrstunde belegt, weil Nachbarn sich über Lärm beschwert hatten. Der Kreisrechtsausschuss hob diese Regelung wieder auf, da sie einen einzelnen Betrieb benachteiligte, obwohl dieser nicht allein für die Ruhestörungen verantwortlich war. tf