Antwort auf einen Zweifel? Vielen Segnenden mutet das wie ein Schlag ins Gesicht an
Die Überschrift der Stellungnahme der Glaubenskongregation „Responsum ad dubium“ (Antwort auf einen Zweifel) ist für viele gläubige Katholiken, Theologen und Seelsorger ein Schlag ins Gesicht. Sie unterstellt Menschen, die Segnungen vornehmen oder empfangen, dass sie sich irrten. Es scheint, als müsse/wolle Rom Nachhilfe geben. Indem sich die Glaubenskongregation auf den Katechismus und das geltende Kirchenrecht von 1983 beruft, handelt sie nach kirchlichen Prinzipien. In ihrem Schreiben wiederholt die Kongregation das Alleinstellungsmerkmal der sakramentalen Ehe, weil nur Mann und Frau das Leben weiter geben können. Von daher sind gleichgeschlechtliche Paarbeziehungen ausgeschlossen. Insbesondere in Deutschland ist man längst in der Lebenswirklichkeit angekommen und erkennt auch seitens vieler Seelsorger die mannigfaltigen Lebensentwürfe der Menschen an.
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Auf Dauer wird man darum wohl nicht um eine Änderung des Kirchenrechtes herumkommen. bj