Alkoholverbot auf und rund um das Marktgelände

Wie in den Vorjahren gilt beim Hahnstätter Markt ein Alkoholverbot. Von Freitag 6., 18 Uhr, bis Sonntag, 8. September, sind das Mitführen und Trinken von Alkohol auf und rund um das Marktgelände verboten.

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Ausgenommen von dieser Regelung sind natürlich der Thekenbereich, Getränkestände sowie alle Zonen, für die eine Ausschankerlaubnis besteht. Die Polizei Diez und das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde reagieren damit erneut auf den Alkoholkonsum von Jugendlichen, die sich in der Vergangenheit mit mitgebrachten, hochprozentigen Spirituosen innerhalb kürzester Zeit einen Rausch angetrunken hatten. Das Verbot wird überwacht. Dabei suchen die Kontrolleure das Gespräch mit den Jugendlichen, die versuchen, Alkohol mitzubringen. Gibt es keine Einsicht, kann ein Platzverweis erfolgen. Bei den Kontrollen in den vergangenen Jahren zeigten die meisten Jugendlichen Verständnis für die Kontrollen und das Verbot. up