Zusätzlicher Urlaub erlaubt: Birkenstock darf Älteren mehr Erholung gönnen
Der Schuhhersteller Birkenstock kann älteren Mitarbeitern laut Bundesarbeitsgericht auch weiterhin mehr Urlaub geben als den jüngeren Kollegen. Foto: dpa
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Neustadt/Erfurt. Zusätzliche Urlaubstage für ältere Mitarbeiter sind erlaubt - auch wenn jüngere Menschen dadurch benachteiligt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Geklagt hatten sieben Mitarbeiter des Schuhherstellers Birkenstock mit Sitz in Neustadt im Kreis Neuwied, alle zwischen 45 und 56 Jahren alt.
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Von Andreas Hummel
Regulär haben die Mitarbeiter bei Birkenstock dort 34 Tage Urlaub im Jahr. Das Unternehmen gibt Beschäftigten ab ihrem 58. Geburtstag jedoch zwei zusätzliche Urlaubstage und begründet dies mit der Fürsorgepflicht für die Älteren.