Ausweitung laut Urteil möglich - Dehoga ist enttäuscht
Verfassungsbeschwerden erfolglos: Höchste Richter billigen Bettensteuer für Hotelgäste
Hoteliers sind mit ihrer Klage gegen die Bettensteuer in mehreren Städ­ten gescheitert. Foto: dpa/Swen Pförtner
picture alliance/dpa

Städte und Gemeinden dürfen Übernachtungsgäste weiter über eine sogenannte Bettensteuer zur Kasse bitten. Das Bundesverfassungsgericht hält es sogar für möglich, die Abgabe auf Geschäftsreisende auszudehnen, wie es am Dienstag mitteilte. Damit blieben Verfassungsbeschwerden betroffener Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg ohne Erfolg. Die Bettensteuern werden auch in Dutzenden anderen Kommunen erhoben, beispielsweise in Trier.

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Offiziell heißen sie Kultur- oder Tourismusförderabgabe, City Tax, Beherbergungs- oder Übernachtungssteuer. Das Grundprinzip: Meist wird pro Person und Nacht ein bestimmter Anteil des Übernachtungspreises fällig, in der Regel um die 5 Prozent. Teils muss auch ein fester Betrag abgeführt werden, etwa 3 Euro pro Nacht.

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