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Rheinland-Pfalz

Unternehmer mit Immobilienbesitz sind unter Druck: Grundsteuerreform wirft noch viele Fragen auf

Die Grundsteuerreform und der damit verbundene bürokratische Aufwand beschäftigt zurzeit auch Unternehmen. Foto: dpa
Die Grundsteuerreform und der damit verbundene bürokratische Aufwand beschäftigt zurzeit auch Unternehmen. Foto: dpa

Region. Im Zuge der Grundsteuerreform müssen circa 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden. Zwar wird erst ab 2025 die Grundsteuer auf Basis dieser neuen Bewertungen erhoben, doch alle Eigentümer müssen bis zum 31. Oktober die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ mit allen erforderlichen Unterlagen beim Finanzamt einreichen. Entscheidend sind dann die zum 1. Januar 2022 festgestellten Grundstückswerte.

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Ab dem 1. Juli kann die Feststellungserklärung online dem Finanzamt übermittelt werden. Die Koblenzer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Dr. Dienst & Partner GmbH & Co. KG informiert in einer Pressemitteilung über Anforderungen und Probleme für Unternehmer. Eine Mammutaufgabe „Die Berechnung erfolgt je nach Bundesland unter etwas anderen Bedingungen, in jedem Fall müssen zahlreiche ...