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Mosel

Umsatzverluste durch US-Strafzölle: Keine Entschädigung für Moselwinzer

Von Thomas Brost
Die Trauben des Jahrgangs 2020 sind gesund – und auch die Menge passt wieder. Qualitativ sei 2019 allerdings stärker gewesen, heißt es. Foto: Kevin Rühle
Die Trauben des Jahrgangs 2020 sind gesund – und auch die Menge passt wieder. Qualitativ sei 2019 allerdings stärker gewesen, heißt es. Foto: Kevin Rühle

Die 25 Prozent Strafzölle, die Präsident Trump im Oktober 2019 auf deutschen Wein verhängte, machen deutschen Winzern zu schaffen. Neben dem Wegbrechen des Absatzkanals Gastronomie in der Pandemie sind vor allem die Winzer an der Mosel durch die Exportverluste in den USA schwer getroffen. Dennoch sieht die Bundesregierung in der Frage, ob Winzer für entgangene Einnahmen durch die US-Strafzölle entschädigt werden sollen, kaum Spielraum. Aus „grundsätzlichen Erwägungen“ sehe die Regierung mögliche Schadensersatzleistungen „sehr kritisch“, wie Wirtschaftsstaatssekretär Ulrich Nußbaum auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsabgeordneten und Obfrau der Liberalen im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Sandra Weeser, antwortete. Stattdessen wollten die Bundesregierung und die für Verhandlungen zuständige Europäische Kommission „mit hoher Priorität“ die Gespräche mit der neuen US-Regierung fortsetzen. Man versuche, eine einvernehmliche Lösung zu finden im Spannungsfeld zwischen Subventionen für Airbus und Boeing – Erstere waren ursächlich dafür, dass die USA gegenüber mehreren Weinnationen in der EU Strafzölle verhängt haben. Die Bundesregierung verfolge das Ziel, die Ausgleichszölle auf beiden Seiten abzuschaffen, erklärte Nußbaum.

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Zuletzt hatte sich der Weinbaupräsident der Mosel, Walter Clüsserath, an die Abgeordneten im Land sowie Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) gewandt, weil er in der Thematik Unterstützung vermisste. In ihrem wichtigsten Exportmarkt USA erlitten die deutschen Weinerzeuger wegen der Strafzölle einen Wertverlust von 19 Prozent beziehungsweise 12 Millionen Euro. „Dies entspricht ...