Wer berechtigt ist und wie der Antrag funktioniert
Überbrückungshilfe fürs Weihnachtsgeschäft: Wer berechtigt ist und wie der Antrag funktioniert
Unternehmen, die einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent erlitten haben, können Überbrückungshilfe beantragen. Foto: dpa
picture alliance/dpa

Rheinland-Pfalz. 2G im Einzelhandel, 2G plus für Gastronomie oder Fitnessbetriebe – die erneute Verschärfung der Corona-Maßnahmen trifft unterschiedliche Branchen im Weihnachtsgeschäft besonders hart. Die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) verweist daher auf die Möglichkeiten der Überbrückungshilfen.

Lesezeit 2 Minuten
Diese werden einerseits als Überbrückungshilfe IV mindestens bis März 2022 verlängert, andererseits bieten sie als Überbrückungshilfe III plus schon jetzt Hilfen für besonders betroffene Branchen. „Mit der Überbrückungshilfe III plus kann Unternehmen unmittelbar geholfen werden“, erklärte Schmitt in einer Mitteilung und ergänzt: „Die Überbrückungshilfe greift auch dann, wenn es keinen formalen Lockdown-Beschluss oder vergleichbare Regeln gibt.

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