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Rheinland-Pfalz

Tausende beantragten Corona-Hilfe vom Staat: Eine Rheinland-Pfälzerin befürchtet eine neue Existenzkrise

Von Ursula Samary
Ungewisse Aussichten: Isabell Nickenig betreibt eine Tierpension im Kreis Mayen-Koblenz. Auch sie beantragte zu Beginn der Corona-Krise Hilfsgeld. Jetzt soll sie den Großteil zurückzahlen. „Ich stehe vor dem endgültigen Aus“, sagt die Soloselbstständige.
Ungewisse Aussichten: Isabell Nickenig betreibt eine Tierpension im Kreis Mayen-Koblenz. Auch sie beantragte zu Beginn der Corona-Krise Hilfsgeld. Jetzt soll sie den Großteil zurückzahlen. „Ich stehe vor dem endgültigen Aus“, sagt die Soloselbstständige. Foto: picture alliance/dpa

Als der Lockdown im März 2020 viele Unternehmen in die Existenzkrise stürzte, versprach der Staat „schnelle und unbürokratische“ Soforthilfen: bis zu 9000 Euro für Unternehmen mit maximal fünf Beschäftigten, bis zu 15.000 Euro für Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten.

Lesezeit: 4 Minuten
Allein in Rheinland-Pfalz flossen damals 543,5 Millionen Euro, um Insolvenzen zu verhindern. Dass nun aber bundesweit Geld zurückgefordert wird, trifft einige Soloselbstständige zur Unzeit. Hätten sie gewarnt sein müssen? Oder schlittern sie wegen verwirrender Versprechen wieder in die Krise? Eine Betroffene schildert ihre Nöte. Isabell Nickenig (48), die in Mülheim-Kärlich eine ...
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Bisher 475 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetruges

Die Corona-Hilfen wollten auch Betrüger ausnutzen. Auch wenn das rheinland-pfälzische Antragsverfahren als weniger betrugsanfällig als in Berlin oder NRW galt, so hat die fürs nördliche Rheinland-Pfalz zuständige Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Koblenz seit Beginn der Pandemie 475 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetruges eingeleitet.

Sie betrafen unrichtige Angaben in Anträgen von Unternehmen auf Corona-Soforthilfe, Novemberhilfen, Dezemberhilfen, Überbrückungshilfen und Neustarthilfe. Eine gesonderte Statistik speziell im Hinblick auf die im Frühjahr 2020 ausbezahlte Corona-Soforthilfe führt die Staatsanwaltschaft nicht, weil in einigen Ermittlungsverfahren zum Teil auch wegen mehrerer Anträge ermittelt wird, berichtet Oberstaatsanwältin Martina Müller-Ehlen.

Eine Bulgarin (60) aus dem Raum Mainz beispielsweise kassierte im September vor dem Landgericht Koblenz eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Vorwurf: Sie habe in zehn Fällen im Namen ihrer Arbeitnehmer im April 2020 ungerechtfertigte Anträge auf Corona-Soforthilfe gestellt. Hinzu kam: Sie soll Arbeitnehmer beschäftigt haben, ohne für diese Sozialversicherungsbeiträge an die gesetzlichen Krankenkassen abzuführen. Ein weiterer besonders dreister Fall: Ein Bulgare (36) soll für sich und im Namen von Landsleuten mehr als 20 falsche Anträge gestellt haben, teilweise für Firmen, die es gar nicht gab. Er saß zeitweise in U-Haft, wurde aber noch nicht verurteilt. us

Corona-Virus in Rheinland-Pfalz
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