Die Corona-Hilfen wollten auch Betrüger ausnutzen. Auch wenn das rheinland-pfälzische Antragsverfahren als weniger betrugsanfällig als in Berlin oder NRW galt, so hat die fürs nördliche Rheinland-Pfalz zuständige Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen der Staatsanwaltschaft Koblenz seit Beginn der Pandemie 475 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetruges eingeleitet.
Sie betrafen unrichtige Angaben in Anträgen von Unternehmen auf Corona-Soforthilfe, Novemberhilfen, Dezemberhilfen, Überbrückungshilfen und Neustarthilfe. Eine gesonderte Statistik speziell im Hinblick auf die im Frühjahr 2020 ausbezahlte Corona-Soforthilfe führt die Staatsanwaltschaft nicht, weil in einigen Ermittlungsverfahren zum Teil auch wegen mehrerer Anträge ermittelt wird, berichtet Oberstaatsanwältin Martina Müller-Ehlen.
Eine Bulgarin (60) aus dem Raum Mainz beispielsweise kassierte im September vor dem Landgericht Koblenz eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Vorwurf: Sie habe in zehn Fällen im Namen ihrer Arbeitnehmer im April 2020 ungerechtfertigte Anträge auf Corona-Soforthilfe gestellt. Hinzu kam: Sie soll Arbeitnehmer beschäftigt haben, ohne für diese Sozialversicherungsbeiträge an die gesetzlichen Krankenkassen abzuführen. Ein weiterer besonders dreister Fall: Ein Bulgare (36) soll für sich und im Namen von Landsleuten mehr als 20 falsche Anträge gestellt haben, teilweise für Firmen, die es gar nicht gab. Er saß zeitweise in U-Haft, wurde aber noch nicht verurteilt. us