Egal ob MediaMarktSaturn, Obi oder der Modehändler Breuninger: Bei immer mehr Einzelhändlern in Deutschland reißt nach Monaten des Lockdowns der Geduldsfaden. Die Folge: Auf die deutschen Gerichte rollt derzeit eine Klagewelle zu, mit der die Elektronikhändler, Baumärkte und Modegeschäfte ein Ende der Ladenschließungen erzwingen wollen.
Beispiel MediaMarktSaturn: Deutschlands größter Elektronikhändler hat beim Oberverwaltungsgericht Münster einen Eilantrag auf Aufhebung der Betriebsschließungen in Nordrhein-Westfalen gestellt. Anträge in weiteren Bundesländern sollen folgen. „Die bereits seit mehr als zwei Monaten bestehenden Betriebsschließungen in Deutschland sind unverhältnismäßig. Der Einzelhandel war nachweislich nie ein Infektionshotspot“, begründete Deutschlandchef Florian Gietl diesen Schritt.
MediaMarktSaturn ist nicht allein. Auch die Baumarktkette Obi sowie die Textilketten Peek & Cloppenburg (Düsseldorf) und Breuninger ziehen vor Gericht. „Wir haben Klagen vor den Verwaltungsgerichtshöfen in Baden-Württemberg, in Hessen, in Nordrhein-Westfalen, in Thüringen und Sachsen eingereicht – überall dort, wo wir Häuser haben. Ziel ist die sofortige Aussetzung der Lockdown-Maßnahmen, weil sie nicht verhältnismäßig sind und eine Ungleichbehandlung gegenüber dem Lebensmittelhandel bedeuten“, sagte ein Breuninger-Sprecher. Zwar musste Breuninger vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bereits eine erste Niederlage hinnehmen. Doch entmutigt das den Händler nicht: „Das Gericht hat signalisiert, dass der Ausgang des Hauptverfahrens offen ist. Wir sind optimistisch, dort doch noch recht zu bekommen“, betonte der Unternehmenssprecher.
Der Einkaufsverbund Unitex unterstützt in Bayern und Rheinland-Pfalz Eilanträge zweier Händler auf Wiedereröffnung ihrer Geschäfte und bereitet eine Sammelklage Hunderter Einzelhändler auf Schadensersatz vor. „Weit mehr als 300 Händler beteiligen sich daran“, berichtete Marketingchef Xaver Albrecht. Ein Prozesskostenfinanzierer hat zugesagt, 1 Million Euro für nächste juristische Schritte zur Verfügung stellen zu wollen.