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Rheinland-Pfalz

Landesrechnungshof: Corona-Schulden zum Teil verfassungswidrig?

Von Carsten Zillmann
Aus einem milliardenschweren Extratopf will die Koalition in Mainz Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie bezahlen.
Aus einem milliardenschweren Extratopf will die Koalition in Mainz Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie bezahlen. Foto: Svenja Wolf (RZ)

Die Coronakrise fordert die staatlichen Haushalte. Der rheinland-pfälzische Landtag soll am Donnerstag zum zweiten Mal Milliarden zur Bekämpfung der Pandemie freigeben. Der Rechnungshof hält den zweiten Nachtragshaushalt der Landesregierung allerdings in Teilen für verfassungswidrig. Die Prüfer aus Speyer erklären, dass das milliardenschwere Sondervermögen das „Budgetrecht des Parlaments tangiert“ und zieht die Begründung von Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) in Zweifel.

Lesezeit: 2 Minuten
Kernvorwurf: Das Parlament entscheidet nun und darf danach bis Ende 2022 nicht mehr mitreden. Der aktuelle Landtag gäbe Mittel für einen Zeitraum frei, wenn schon längst ein neues Parlament gewählt ist. Auch die Kreditaufnahme für die Jahre 2022 und 2023 wird im Schreiben des Präsidenten Jörg Berres, das unserer Zeitung ...
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So hohe Kredite wie nie zuvor

Rheinland-Pfalz nimmt im Corona-Jahr 2020 so hohe Kredite auf wie nie zuvor in seiner Geschichte. Der zweite Nachtragshaushalt sieht eine Nettokreditaufnahme von rund 3,5 Milliarden Euro vor. Von den neuen Krediten über 3,453 Milliarden Euro entfallen rund 1,2 Milliarden Euro auf Maßnahmen zur Belebung der Konjunktur, mehr als 2 Milliarden auf den Ausgleich von Steuereinbußen aufgrund der Corona-Krise.

Die Mittel für Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Folgen sollen in einem Sondervermögen angelegt werden, das bis Ende 2022 befristet ist und dem laut Finanzministerium Haushaltsmittel von mehr als 1 Milliarde Euro zufließen sollen. Es umfasst zehn Bereiche vom Breitbandausbau bis zur Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs.
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