Die Beiträge der Arbeitsagentur sind zwar steuerfrei, aber trotzdem kann sich der persönliche Steuersatz erhöhen und zu einer Nachzahlung führen: Kostet die Kurzarbeit auch noch extra? Das sollten Sie für die Steuererklärung wissen
Da ist genaues Nachrechnen gefragt: Kurzarbeitergeld wirkt sich steuerlich individuell verschieden aus. Foto: Alexander Limbach Alexander Limbach - stock.adobe.
Rheinland-Pfalz. Die Rekordsumme von 697,2 Millionen Euro an Kurzarbeitergeld zahlten die Agenturen für Arbeit im Coronajahr 2020 in Rheinland-Pfalz aus. Nach bisher vorliegenden Zahlen gab es die meisten Kurzarbeiter im April mit 218.400 Beziehern in 28.300 Betrieben. Folgt für sie noch das dicke Ende vom Finanzamt? Jedenfalls lohnt es sich für viele trotz knapper Kasse, vorsichtshalber Geld auf die hohe Kante zu legen. Denn es können Steuerforderungen drohen. Zeit zum Ansparen bleibt, weil die Steuererklärung erst bis zum 31. Juli für 2020 abgegeben werden muss. Wir erklären, worauf es jetzt ankommt.
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Warum kann es zu Steuernachforderungen kommen, obwohl das Kurzarbeitergeld ja steuerfrei ist?
Die Vizepräsidentin der rheinland-pfälzischen Steuerberaterkammer, Karin Willig, erklärt dies so: Während einer Kurzarbeit erhalten Arbeitnehmer ein gekürztes Gehalt plus das Kurzarbeitergeld, das die Bundesagentur für Arbeit über Beiträge finanziert.