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Koblenz

Kosten sparen beim Hauskauf? Notarkammer Koblenz warnt vor Risiken durch verdeckte Bauherrenmodelle

In Zeiten steigender Immobilienpreise durch eine Aufspaltung von Grundstückskauf und Bauvertrag Grunderwerbsteuer und Notarkosten sparen? Die Notarkammer Koblenz warnt vor möglichen Risiken.
In Zeiten steigender Immobilienpreise durch eine Aufspaltung von Grundstückskauf und Bauvertrag Grunderwerbsteuer und Notarkosten sparen? Die Notarkammer Koblenz warnt vor möglichen Risiken. Foto: dpa-tmn

In Zeiten steigender Immobilienpreise Grunderwerbsteuer und Notarkosten sparen durch eine Aufspaltung von Grundstückskauf und Bauvertrag? Klingt zunächst verlockend. Die Notarkammer Koblenz aber mahnt in einer Pressemitteilung zur Vorsicht: Dies kann für Käufer ein großes Risiko bedeuten.

Lesezeit: 2 Minuten
Was bedeutet „verdecktes Bauherrenmodell“ überhaupt? Beim Kauf einer Neubau-Immobilie vom Bauträger erwirbt der Käufer üblicherweise das schlüsselfertige Haus und das Grundstück, auf dem das Haus errichtet wird, in einem einheitlichen Bauträgervertrag. Bei dem sogenannten verdeckten Bauherrenmodell wird dagegen der Erwerb in zwei getrennte Verträge aufgespalten: den Kaufvertrag über das Grundstück und ...
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Bei Finanzierung aufs Timing achten

Koblenz. Gutes Timing ist die halbe Miete – das gilt auch beim Immobilienkaufvertrag und für die damit zusammenhängenden Dinge, die potenzielle Käufer erledigen müssen. Denn: Schlechtes Timing kann teuer werden, warnt die Notarkammer Koblenz in einer Pressemeldung.

Der Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung ist in der Regel die größte finanzielle und emotionale Investition im Leben vieler Menschen. Sie sollte wohlüberlegt sein. Daher hat der Gesetzgeber dafür zwingend die notarielle Beurkundung vorgesehen, um Verkäufer und (insbesondere) Käufer vor einem übereilten Vertragsabschluss zu bewahren. Wenn dann – wie regelmäßig – eine Finanzierung der Traumimmobilie erforderlich ist, stellt sich für viele die Frage: „Zuerst zum Notar und dann zur Bank – oder besser umgekehrt?“

Hat man das Geld nicht zu Hause unter dem Kopfkissen, führt der erste Weg zur Bank. Denn um das passende Objekt suchen zu können, muss man zunächst wissen, wie viel „Haus“ man sich überhaupt leisten kann. Aber Vorsicht: Auch wenn das Wunschobjekt gefunden ist – unterschreiben sollte man bei der Bank noch keinesfalls. Denn aufgrund der vorgeschriebenen notariellen Form sind alle Absprachen im Vorfeld der Beurkundung nicht bindend. Der Käufer weiß erst, dass er sein Haus bekommt, wenn der Notarvertrag unterschrieben und wirksam geworden ist. Dann erst sollte der Käufer den Kreditvertrag unterschreiben. Wählt er den umgekehrten Weg, läuft er Gefahr, auf dem Darlehen sitzen zu bleiben, ohne ein Haus gekauft zu haben. Veräußert der Verkäufer an einen Höherbieteden, nutzen alle Absprachen im Vorfeld nicht, schlimmer noch: Die Bank wird eine „Nichtabnahmeentschädigung“ verlangen, deren Höhe sich in der Regel an der Darlehenssumme orientiert und schnell im fünfstelligen Bereich liegen kann. Daher sollte sich der potenzielle Käufer zwar vor Unterzeichnung des Kaufvertrags unbedingt eine Finanzierungsbestätigung einholen, um seinen finanziellen Rahmen überschauen zu können; dingfest machen sollte er das Darlehen jedoch stets erst, wenn er wirklich gekauft hat.

Idealerweise steht der Darlehensvertrag vor Abschluss des Kaufs schon unterschriftsreif fest. Dann kann die Grundschuld beim Abschluss des Kaufvertrages gleich mitbestellt werden.

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