Nach dem EuGH-Urteil müssen die als Flughafenbeihilfe geflossenen Millionen als Insolvenzforderung angemeldet werden: Jetzt wird das Land zum Gläubiger des Hahn: Flughafenbeihilfe muss als Insolvenzforderung angemeldet werden
Der Flughafen Hahn bleibt ein politischer Dauerbrenner. dpa
Mainz. Die Zukunft der Optionsflächen rund um den Flughafen Hahn sowie der vom Land gewährten Betriebsbeihilfen bleiben weiter unklar. Innenstaatssekretär Randolph Stich kündigte am Donnerstag im Innenausschuss des Mainzer Landtags an, das Land werde nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nun den Prozess für die Rückforderung der Betriebsbeihilfen einleiten.
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Scharfe Kritik kam vom Bund der Steuerzahler (BdSt): Wegen der „vorsätzlichen Trödelei“ des Landes stünden nun „10 Millionen Euro an Steuergeld im Feuer“.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte am 30. November den Antrag des Landes auf vorläufigen Rechtsschutz wegen der Betriebsbeihilfen zugunsten der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) abgelehnt.