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Rheinland-Pfalz/Wiesbaden

Insolvenzrecht für Flutopfer wird geändert: Bundesrat stimmte Mertins Initiativen auch im Pfändungsschutz zu

Eine befürchtete Pleitewelle wegen Corona ist im ersten Halbjahr ausgeblieben, wie das Statistische Bundesamt feststellt. Firmen im Ahrtal soll eine Gesetzesänderung helfen, um Insolvenzen vorerst zu vermeiden.  Foto: Adobe Stock
Eine befürchtete Pleitewelle wegen Corona ist im ersten Halbjahr ausgeblieben, wie das Statistische Bundesamt feststellt. Firmen im Ahrtal soll eine Gesetzesänderung helfen, um Insolvenzen vorerst zu vermeiden. Foto: Adobe Stock

Mit dem Gesetzespaket zum Wiederaufbau in den Flutgebieten hat der Bundesrat auch wichtige Regelungen im Insolvenz- und Pfändungsrecht beschlossen, die der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) gefordert hat. So wird bis zum 31. Januar 2022 die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen ausgesetzt, wenn sich ihre Zahlungsunfähigkeit mit schweren Folgen der Starkregenfälle oder der Flutwelle erklärt und eine begründete Aussicht auf Sanierung besteht.

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Darauf hatte Mertin früh gedrängt und es auch für lebensfremd gehalten, dass eine Schonfrist ursprünglich nur bis Ende Oktober gelten sollte. Nun konnte er beim Besuch im Amtsgericht Sinzig, dem die Änderungen ebenfalls sehr wichtig waren, feststellen: Der Bund hat die Initiative der Landesregierung aufgegriffen. „Durch die Flutkatastrophe sind auch ...