Plus

Grundsteuerreform sorgt für Formular-Stress: Wer eine Immobilie besitzt, muss eine zweite Erklärung machen

Im Sommer wird noch eine zweite und stressige Steuererklärung fällig – die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. Informationsbriefe des Finanzamts flattern zwischen Mai und Juli ins Haus. Bis zum 31. Oktober müssen alle Erklärungsdaten eingereicht sein – elektronisch. Nur in begründeten Härtefällen ist die Abgabe in Papierform möglich.

Von Ursula Samary
Lesezeit: 2 Minuten
+ 10 weitere Artikel zum Thema