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Grundsteuerreform sorgt für Formular-Stress: Wer eine Immobilie besitzt, muss eine zweite Erklärung machen

Von Ursula Samary
Wer ein Grundstück, Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt, muss im Sommer dem Finanzamt Angaben dazu machen.  Foto: Adobe Stock
Wer ein Grundstück, Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt, muss im Sommer dem Finanzamt Angaben dazu machen. Foto: Adobe Stock

Im Sommer wird noch eine zweite und stressige Steuererklärung fällig – die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. Informationsbriefe des Finanzamts flattern zwischen Mai und Juli ins Haus. Bis zum 31. Oktober müssen alle Erklärungsdaten eingereicht sein – elektronisch. Nur in begründeten Härtefällen ist die Abgabe in Papierform möglich.

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Wie Präsident Stephan Filtzinger im Landesamt für Steuern sagt, will Rheinland-Pfalz diese Arbeit erleichtern. Das Informationsschreiben enthalte auch eine Ausfüllhilfe (Datenstammblatt). Treffen Angaben zu Grundstück, Haus oder Eigentumswohnung zu, können sie in die abzugebende Feststellungserklärung übernommen werden. Das Datenstammblatt enthält Angaben wie Aktenzeichen, Flurstückskennzeichen, Lagebezeichnung, amtliche Fläche und Bodenrichtwert. Selbst ...