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Rheinland-Pfalz

Fachanwalt Lieser im Interview: Staat hat mit Kreditflut Probleme vertagt – Furcht vor der großen Corona-Pleitewelle

Von Ursula Samary
Koblenzer Fachanwalt Jens Lieser mahnt, eine weitere Verschnaufpause im Insolvenzrecht sehr genau zu prüfen und abzuwägen. Foto: dpa
Koblenzer Fachanwalt Jens Lieser mahnt, eine weitere Verschnaufpause im Insolvenzrecht sehr genau zu prüfen und abzuwägen. Foto: dpa

Rollt im Herbst die große Pleitewelle an? Hunderttausende Firmen gelten bundesweit derzeit als überschuldet, sind aber wegen der Corona-Pandemie noch bis Ende September von der Pflicht zum Insolvenzantrag befreit. Der seit der Nürburgring-Pleite schlagartig bekannte Koblenzer Fachanwalt für Insolvenzrecht, Jens Lieser, geht jedenfalls davon aus, dass angesichts von Niedrigzinspolitik in Kombination mit den Corona-Hilfen „viele Probleme nur vertagt sind“ und Turbulenzen zu erwarten sind.

Lesezeit: 3 Minuten
Eine gesunde Marktwirtschaft „braucht ein funktionierendes Insolvenzrecht“, erklärt Lieser im Gespräch mit unserer Zeitung. Ansonsten könnten auch gesunde Firmen mit in den Abgrund gezogen werden, weil sie nicht mehr wissen, ob ein möglicher Geschäftspartner noch zahlungsfähig oder bereits total überschuldet ist. Wir sprachen mit Lieser, der auch dem Geschäftsführenden Ausschuss ...
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Trügerische Insolvenzstatistik im Land wie auch im Bund

Im ersten Halbjahr meldeten in Rheinland-Pfalz 2375 Firmen Insolvenz an, meldet das Statistische Landesamt in Bad Ems. Die Zahl blieb damit im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant (2381). Betroffen waren davon 4947 Beschäftigte. Deutlich gestiegen sind aber die ausstehenden Forderungen, die sich auf etwa 253 Millionen Euro belaufen. Im Vorjahr waren es 152 Millionen Euro.

Sprecher Jürgen Hammerl schränkt die Aussagekraft der Statistik mit dem Hinweis ein, dass durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März die Insolvenzantragspflicht vorerst bis zum 30. September 2020 ausgesetzt wurde. Unternehmen, deren Insolvenzreife auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht und die Aussichten darauf haben, eine bestehende Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen, sind somit vorerst von der Insolvenzantragspflicht befreit. Vor diesem Hintergrund ist – sagt Hammerl – davon auszugehen, „dass die Anzahl der tatsächlich wirtschaftlich eingetretenen Insolvenzfälle größer ist als die den Amtsgerichten gemeldete und folglich in der Statistik nachgewiesene Anzahl“.

Ähnlich bewertet das Statistische Bundesamt die Tatsache, dass die Amtsgerichte im Mai 1 504 Unternehmensinsolvenzen meldeten – 9,9 Prozent weniger als im Mai 2019. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte für Mai auf knapp 3,1 Milliarden Euro. Im Mai 2019 hatten sie bei rund 2,5 Milliarden Euro gelegen. Dies zeige, dass mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen in Insolvenz gingen als im Mai 2019.

Angesichts der seit März geltenden Ausnahme schätzt die Auskunftei Creditreform für die „Welt am Sonntag“ die Zahl der verdeckt überschuldeten Unternehmen auf 550.000. us

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