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Luxemburg

EuGH setzt strenge Regeln: Keine Ausnahme für Abfallentsorgung Rhein-Mosel-Eifel und Kreis Neuwied

Von dpa
Richtig trennen gilt nach dem Urteil des EuGhHauch für die Zusammenarbeit öffentlich-rechtlicher Institutionen.
Richtig trennen gilt nach dem Urteil des EuGhHauch für die Zusammenarbeit öffentlich-rechtlicher Institutionen. Foto: dpa

Städte und Gemeinden müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs streng auf Ausschreibungsregeln achten, wenn sie sich gegenseitig Aufträge geben. Dies entschieden die EU-Richter in Luxemburg am Donnerstag in einem Fall aus Rheinland-Pfalz zur Müllentsorgung. Dort pochten die Beteiligten auf Ausnahmen, die der EuGH so aber nicht sieht.

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Der Abfallzweckverband Rhein-Mosel-Eifel hatte mit dem Landkreis Neuwied vereinbart, dass dieser in seiner Abfallbehandlungsanlage Restabfälle des Verbands verarbeitet. Dagegen klagt der Entsorger Remondis. Er moniert, dass es sich dabei um einen öffentlichen Auftrag handelt, der hätte ausgeschrieben werden müssen. Die beteiligten Gemeinden halten dagegen, es handele sich um eine Zusammenarbeit ...