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Rheinland-Pfalz

Diskussion um mögliche Rückzahlung: Verpufft die Corona-Soforthilfe?

Die Corona-Soforthilfe des Bundes nützt Soloselbstständigen und Kleinunternehmen womöglich weniger als erhofft. Ein Grund dafür: Wer seinen Antrag erst im April gestellt hat, kann seinen Liquiditätsengpass im März nicht geltend machen. Dabei begannen die Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der wirtschaftlichen Aktivität bereits Mitte März – Umsatzausfälle sind entsprechend wahrscheinlich.

Von Jörg Hilpert
Lesezeit: 3 Minuten
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