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„Die Sonne würde über die Reform des EEG weinen“: Jochen Magnus zur Debatte über das Ökostromgesetz

Sie essen Äpfel vom eigenen Baum in Ihrem Garten? Dann sind bitte sehr 2,4 Cent Apfelverzehrsteuer pro Früchtchen fällig, weil Ihr Haus an einer öffentlichen Straße steht. Das glauben Sie nicht? Falls Sie von Ihrem eigenen Geld eine Fotovoltaikanlage aufs Dach gebaut haben und einen Teil des Stromes nach den geltenden Regeln einspeisen, müssen Sie ab einer bestimmten, durchaus nicht üppigen Anlagengröße eine Abgabe auf den „selbst verzehrten“ Strom zahlen. So will es das EEG.

Lesezeit 1 Minute
Das Gesetz ist ein Bürokratiemonster. Wer eine PV-Anlage in Betrieb genommen hat, kann ein Lied davon singen, falls es nicht ganz die Sprache verschlagen hat: Es beginnt mit seitenlangen Anträgen an den Netzbetreiber, die man nur als diplomierter Verwaltungswirt versteht, geht über überraschende Einspeisebegrenzungen (einen Teil des Stromes werfen wir einfach weg), über den Eintrag ins Marktstammdatenregister, bis zur Anmeldung beim Finanzamt ...

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