Berlin

Debatte in den Ampelfraktionen: Was sich bei der Wärmewende noch ändern kann

Von Jan Drebes, Kerstin Münstermann
Das Fieber steigt: Rund um den geplanten Heizungstausch sind sich die Ampelfraktionen im Detail noch längst nicht einig.
Das Fieber steigt: Rund um den geplanten Heizungstausch sind sich die Ampelfraktionen im Detail noch längst nicht einig. Foto: lassedesignen - stock.adobe.com

Der Koalitionsausschuss von SPD, Grünen und FDP rang mehrere Tage miteinander, um Blockaden innerhalb des Bündnisses bei diversen Gesetzen aufzulösen und Kompromisse zu finden – auch beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz. Der Entwurf, den das Kabinett vor einer Woche verabschiedet hatte, wird nun jedoch in den Ampelfraktionen kontrovers diskutiert.

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Sie wollen teils deutliche Änderungen durchsetzen, bevor sie das Gesetz durchs Parlament bringen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu den aktuellen Entwicklungen.

Was plant die Regierung beim Heizungstausch?

Die Bundesregierung hatte die Reform des sogenannten Gebäudeenergiegesetzes am Mittwoch beschlossen. Demnach bleibt es im Kern dabei, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Es dürften damit keine reinen Gas- oder Ölheizungen mehr neu installiert werden. Es soll aber Ausnahmen, Übergangsfristen und eine umfassende Förderung geben.

Welche Sonderrolle hat die FDP?

Die FDP-Minister in der Regierung hatten dem Entwurf im Kabinett zugestimmt, aber klargestellt: Im Detail muss sich noch vieles ändern, bevor es auch ein Ja der FDP im Bundestag gibt. Der FDP-Parteitag beschloss dann am Wochenende zudem einen Antrag, mit dem die Liberalen massive Änderungen durchsetzen wollen.

Wo sind Probleme aus FDP-Sicht?

Der Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler, der den Antrag beim Parteitag einbrachte, kritisiert vor allem die Ausnahme für Heizungsbesitzer über 80 Jahre als willkürlich und verfassungswidrig. Den Plänen zufolge sollen ältere Eigentümer auch wieder eine konventionelle Heizung einbauen dürfen und müssen nicht zu 65 Prozent klimafreundliche Energie nutzen. Es gebe zu viele Sonderfälle, und da sei es schwierig zu argumentieren, so Schäffler.

Laut Gesetzentwurf dürfen auch unter 80-Jährige eine Ausnahme beantragen, um „eine unbillige Härte“ zu vermeiden. Bei der FDP allerdings erwägt man eine Lösung analog zum gesetzlichen Renteneintrittsalter. Auch stellt man sich seitens der FDP die Frage, ob die kommunalen Gasnetze eigentlich „ready“ sind für die klimafreundliche Energie. Hier müsse es Übergangsfristen geben, so der Beschluss der Liberalen vom Wochenende.

Was bedeutet das für die FDP-Fraktion im Bundestag?

Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Lukas Köhler sagt dazu: „Wir haben immer klar gesagt, dass wir uns im Sinne des Koalitionsausschusses für ein technologieoffenes Gebäudeenergiegesetz einsetzen und eine finanzielle Überforderung von Mietern und Hausbesitzern verhindern werden.“ Es gelte, was zwischen den drei Parteien im Koalitionsausschuss vereinbart wurde, und man erwarte, dass sich nun alle Koalitionspartner auch daran hielten, betonte der Vize-Fraktionschef. „Für die Fraktion haben die Beschlüsse der Partei natürlich einen sehr hohen Stellenwert. Der Parteitagsbeschluss zum Gebäudeenergiegesetz ist für uns daher Auftrag und Rückenwind zugleich“, erklärte Köhler ausdrücklich.

Welche Änderungswünsche liegen von SPD und Grünen auf dem Tisch?

Während die Grünen weitere Änderungen am Entwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) weitgehend ablehnen, nimmt die SPD-Fraktion ein Detail in den Blick für Änderungswünsche. So ist vorgesehen, dass Biomasse-Heizungen wie Holzöfen in Neubauten künftig nicht mehr zulässig sind.

SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch will diese jedoch auch künftig stützen. Die parlamentarischen Beratungen seien erst am Anfang, und „in den anstehenden Gesprächen schließen wir keine klimafreundlichen Technologien von vornherein aus“, sagte er. Hauseigentümern müssten auch in Zukunft unterschiedliche Möglichkeiten des Heizens zur Verfügung stehen, „auch Biomasse“. Die Hauptsache sei schließlich, dass das Heizen künftig zu 65 Prozent auf Erneuerbaren beruhe, erklärte Miersch.

Wie realistisch ist es, dass es zu Änderungen kommt?

Das ist so gut wie sicher. Eine ungeschriebene Regel besagt, dass kein Gesetzentwurf das Parlament so verlässt, wie er zunächst eingebracht wurde.

Wann soll endgültig Klarheit für Hausbesitzer herrschen?

Der Plan ist, dass das Gesetz zum 1. Januar 2023 in Kraft treten kann. Doch die Zweifel daran sind insbesondere bei der FDP groß. Man wolle Installateure, Industrie und Verbraucher nicht vor unlösbare Fragen stellen. Das Gesetz müsse praxistauglich sein, ließ sich Fraktionschef Christian Dürr am Wochenende zitieren.