Plus
Region

Auswirkungen der Reform: Bürokratiemonster oder sozial gerechte Grundsteuer?

Von Michael Stoll
Das eigene Haus macht Freude, im Fall der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Reform der Grundsteuer aber auch viel Arbeit. In diesem Jahr müssen Immobilienbesitzer im Land einen umfangreichen Fragenkatalog durcharbeiten, damit die Steuer neu berechnet werden kann. Foto: Haacke/dpa/tmn
Das eigene Haus macht Freude, im Fall der vom Bundesverfassungsgericht verlangten Reform der Grundsteuer aber auch viel Arbeit. In diesem Jahr müssen Immobilienbesitzer im Land einen umfangreichen Fragenkatalog durcharbeiten, damit die Steuer neu berechnet werden kann. Foto: Haacke/dpa/tmn

In den nächsten Monaten kommt auf Hausbesitzer und Immobilieneigentümer reichlich Arbeit zu. Weil Finanzämter die Grundsteuer von vorn bis hinten neu berechnen müssen, werden Eigentümer die Aufgabe haben, seitenweise Daten zu liefern. Wir sprachen mit dem Koblenzer Rechtsanwalt Christoph Schöll, Landesvorsitzender von Haus & Grund, der Interessenvertretung des privaten Immobilieneigentums, über den Aufwand und mögliche Konsequenzen für Eigentümer.

Lesezeit: 7 Minuten
In ganz Deutschland werden ab diesem Jahr Millionen von Immobilien neu bewertet, um neue Grundsteuerbescheide zu erlassen. Dabei fordern Bundesländer von Eigentümern einen unterschiedlich hohen Aufwand an Datenzulieferungen. Wie sieht dies in Rheinland-Pfalz aus? In Rheinland-Pfalz müssen landesweit rund 2,5 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Die Finanzverwaltung arbeitet im Hintergrund bereits ...
Möchten Sie diesen Artikel lesen?
Wählen Sie hier Ihren Zugang
  • 4 Wochen für nur 99 Cent testen
  • ab dem zweiten Monat 9,99 €
  • Zugriff auf alle Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
E-Paper und
  • 4 Wochen gratis testen
  • ab dem zweiten Monat 37,- €
  • Zugriff auf das E-Paper
  • Zugriff auf tausende Artikel
  • Newsletter, Podcasts und Videos
  • keine Mindestlaufzeit
  • monatlich kündbar
Bereits Abonnent?

Fragen? Wir helfen gerne weiter:
Telefonisch unter 0261/9836-2000 oder per E-Mail an: aboservice@rhein-zeitung.net

Oder finden Sie hier das passende Abo.

Anzeige

Verfassungsgericht gab den Anstoß

Auf seiner Internetseite schreibt das Bundesfinanzministerium zur Reform der Grundsteuer: „Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer als unbürokratische, faire und verfassungsfeste Regelung in Kraft treten. Damit verliert der Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Die Mehrzahl der Bundesländer folgt bei der Reform dem Bundesmodell.

Mit der Verabschiedung des Gesetzespakets zur Reform der Grundsteuer innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht bis Ende 2019 gesetzten Frist ist der Bundesgesetzgeber seiner Verantwortung gerecht geworden, die Grundsteuer als bedeutende Einnahmequelle für die Gemeinden über das Jahr 2019 hinaus zu erhalten. Auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind für alle rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zu ermitteln.“

Grund für die vom Verfassungsgericht geforderte Reform war, dass die bisherigen Berechnungen im Westen auf Einheitswerten von 1964, im Osten Deutschlands von 1935 basieren.

Doch nicht alle Bundesländer folgen bei der Reform dem Bundesmodell. So müssen Eigentümer in Baden-Württemberg, Hessen, Hamburg, Bayern und Niedersachsen zum Teil in wesentlich geringerem Umfang Daten beibringen als die in Rheinland-Pfalz, haben also einen geringeren Aufwand.

Meistgelesene Artikel