100 Prozent statt 80 Prozent: Unternehmen im von der Flutkatastrophe betroffenen Gebiet bekommen zukünftig 100 Prozent statt 80 Prozent ihrer Gutachterkosen erstattet. Das teilte Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) jetzt mit. Die Sachverständigengutachten sind erforderlich, um Wiederaufbauhilfen beantragen zu können. Bisher bekamen Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe einen Ausgleich von 80 Prozent.
Zur Neuregelung sagte die Wirtschaftsministerin: „Ich begrüße sehr, dass es nun möglich ist, die Gutachterkosten für Unternehmen vollständig zu fördern. Wir müssen verhindern, dass Betriebe, die unverschuldet um ihre Existenz kämpfen, zusätzlich belastet werden.“ Die volle Förderung sei ein weiterer Schritt, um das Antragsverfahren für den Wiederaufbau „möglichst niederschwellig und schlank zu halten“, teilte die FDP-Politikerin weiter mit.
Die Vertreter der Industrie- und Handels- sowie Handwerkskammern freuten sich über die Nachricht: „Die vollständige Erstattung der Gutachterkosten ist ein weiterer guter Schritt, den wir mit der Landesregierung vereinbart haben und der unseren Betrieben hilft, nach der Flutkatastrophe wieder auf die Beine zu kommen.“
Auf dem Weg zur Wiederaufbauhilfe benötigen Unternehmer und Selbstständige Identitätsnachweise durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer. Nichtkammermitglieder können sich nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums ebenfalls an die IHK Koblenz oder an die IHK Trier wenden. Außerdem wird eine Bescheinigung der Gemeinde über die Betroffenheit des Betriebs benötigt. Nach einer Gutachtenerstellung zum entstandenen Schaden können die Anträge bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) auf der Internetseite eingereicht werden. Landwirte und Winzer wenden sich wegen Schäden an Betriebsgebäuden, landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten an das Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Mosel. Bei sogenannten Flächenschäden nehmen die Kreisverwaltungen Anträge entgegen. bas