Beförderungsskandal: Verfassungsrechtler von Arnim sieht Handlungsbedarf - Auch Klage der CDU denkbar
Wird Höfken ein Fall für Staatsanwälte? Verfassungsrechtler von Arnim sieht Handlungsbedarf
Die Mainzer Staatsanwaltschaft prüft, ob sie gegen Ex-Ministerin Höfken ermittelt. Verfassungsrechtler von Arnim sieht Steillagen dafür.
dpa

Rheinland-Pfalz. Nach der Rüge des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Ämterpatronage im Umweltministerium und dem von der CDU vorgelegten Gutachten zur Beförderungspraxis in der Landesregierung sieht der Verfassungsrechtler und Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim (Speyer) „eine Steilvorlage für die Staatsanwaltschaft Mainz, Ermittlungen wegen strafrechtlicher Untreue anzustellen“. Wegen der OVG-Entscheidung hatten Umweltministerin Ulrike Höfken und ihr Staatssekretär Thomas Griese (beide Grüne) die Regierung verlassen müssen. Vor den Plenartagen, an denen die CDU das Thema auf die Tagesordnung bringen will, meldet sich von Arnim im Interview zu Wort.

Die Staatsanwaltschaft Mainz prüft noch, ob sie wegen der vom OVG im August 2020 gerügten Ämterpatronage Ermittlungen aufnehmen will. Halten Sie dies für geboten?

Die Staatsanwaltschaft muss ermitteln, wenn ausreichende Anzeichen für strafrechtliche Untreue vorliegen, und dies ist der Fall.

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