Die Ministerin wollte der Büroleiterin im Umweltministerium 2017 einen Chefposten zuschustern - und scheiterte vor Gericht
Wechsel im Umweltministerium: Anne Spiegel trifft eine gute Bekannte wieder
Anne Spiegel (Grüne), Integrationsministerin von Rheinland-Pfalz
Anne Spiegel (Grüne). Foto: Andreas Arnold/dpa/Archiv
Andreas Arnold/dpa/Archiv. dpa

Rheinland-Pfalz. Wenn Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) als Doppelministerin auch im Umweltministerium einzieht, um ein – laut Oberverwaltungsgericht – „marodes Beförderungssystem“ abzustellen, begleiten Kritiker dies mit Ironie. Denn Spiegel trifft in neuer Funktion eine gute alte Bekannte wieder – die Leiterin des Ministerbüros. Das Duo machte 2018 Schlagzeilen, an die sich die Frontfrau der Grünen nur ungern erinnern dürfte. Denn Spiegel wollte die Büroleiterin auf den Chefposten in ihrer Verbraucherschutzabteilung hieven. Dies brachte ihr selbst damals den Vorwurf der Ämterpatronage ein – eine Kritik, über die die noch amtierende Umweltministerin Ulrike Höfken (ebenfalls Grüne) nun stürzt.

Lesezeit 3 Minuten
Rückblende: Das Verwaltungsgericht Mainz stellte in seinem Beschluss vom 24. Januar 2018 fest, dass Spiegels grüne Favoritin nach dem Anforderungsprofil für die begehrte B-3-Stelle (damaliges Grundgehalt: etwa 7450 Euro) gar nicht erst „ins eigentliche Auswahlverfahren“ für die Verbraucherschutzstelle hätte kommen dürfen.

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