Mitglied des Ethikrates: Impfpflicht für einzelne Berufsgruppen ist möglich
Der Jurist Steffen Augsberg hält unter bestimmten Umständen eine Corona-Impfpflicht für einzelne Berufsgruppen für möglich. Es sei politisch klug, dass die Bundesregierung keine breite und undifferenzierte Pflicht anstrebt, sagte das Mitglied des Deutschen Ethikrates. Vorstellbar sei aber, dass eine solche Pflicht für bestimmte Berufsgruppen komme, wenn die Erwartungen an die freiwillige Impfung nicht erfüllt werden sollten.
„Das müsste aber neu diskutiert werden“, betonte der Professor für Öffentliches Recht an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Fluggesellschaften und andere Firmen könnten laut Augsberg von Kunden den Nachweis einer Corona-Impfung verlangen. Dies wäre zwar eine Ungleichbehandlung, eine private Gesellschaft habe aber das Recht zu entscheiden, mit wem sie Verträge schließe. „Es ist keine ganz typische Diskriminierung.“ Denn es gebe einen Grund für die Ungleichbehandlung. So sei es etwa für eine Fluggesellschaft einfacher, Reisen zu organisieren, wenn sie wisse, dass die Mitreisenden nicht ansteckend sind. Solche Vorgaben dürften aber nicht zu einer flächendeckenden Situation führen. Beim ursprünglich diskutierten Immunitätsnachweis gehe es um eine ähnliche Debatte, die den Ethikrat gespalten habe. So befürchte die eine Hälfte des Ethikrats eine Zweiklassengesellschaft von Menschen mit und ohne Immunitätsnachweis. Er selbst empfinde zusammen mit der anderen Hälfte des Ethikrats eine derartige Ungleichbehandlung als legitim, weil Menschen mit einem solchen Nachweis weggenommene Freiheiten zurückerlangen könnten.