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Rheinland-Pfalz

System mit zwei Lerngeschwindigkeiten: Sprachkurse für Flüchtlinge auch im Sprint

Von Carsten Zillmann
Unterrichtsmaterialien sind bei einem Integrationskurs für Zuwanderer des Bundesamtes für Migration (BAMF) zu sehen. (Symbolbild)
Unterrichtsmaterialien sind bei einem Integrationskurs für Zuwanderer des Bundesamtes für Migration (BAMF) zu sehen. (Symbolbild) Foto: dpa

Wer in einem rheinland-pfälzischen Sprachkurs Deutsch lernt, kann auch eine qualifizierte Prüfung ablegen. Diese Standards (A1/A2/B1/B2/C1/C2) sind wichtig, um als Flüchtling beispielsweise eine Ausbildung zu beginnen oder zu arbeiten. „Es entspricht meiner Erfahrung als ehemalige Sprachlehrerin, aber auch unseren Erkenntnissen, dass die Menschen greifbare Fortschritte haben möchten. Dazu gehört, den Sprachkurs mit einer Prüfung abzuschließen“, sagte Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne). In das neue Konzept „Sprachziel: Deutsch“ investiert das Haus bis zu 2,8 Millionen Euro.

Lesezeit: 2 Minuten
Die Umstellung sei notwendig geworden, weil sich die Situation seit 2015 deutlich verändert hat. „Damals ging es darum, Menschen mit möglichst niedrigschwelligen Angeboten überhaupt erste Schritte zu ermöglichen“, sagte Spiegel. „Jetzt geht es um die Möglichkeit, Zertifikate zu erwerben, um hier wirklich Fuß zu fassen.“ Die Nachfrage sei schon im ...
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Kommentar zu den Sprachkursen: Ideologie schlägt Pragmatik

Es gibt Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben und kaum Deutsch sprechen. Die Große Koalition im Bund möchte das so, ermöglicht Menschen ohne Bleibeperspektive keine Sprachkurse. Was zunächst logisch klingt, ist tatsächlich ein großes Problem. An dieser Stelle schlägt Ideologie die Pragmatik und vernichtet damit Integrationschancen. Landesministerin Anne Spiegel (Grüne) legt mit den neuen Sprachkursen dieses von Berlin geschaffene Problem offen.

Carsten Zillmann zu Sprachkursen in Land und Bund

An dieser Stelle muss man festhalten, dass die Auslegung des Asylrechts durch das – seit Jahren unionsgeführte – Bundesinnenministerium eine rechtlich völlig vertretbare Position darstellt. Nehmen wir das Beispiel Somalia. Asylanträge aus dem ostafrikanischen Staat werden überwiegend abgelehnt. Gerichte – unlängst der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württembergs – erlauben sogar Abschiebungen. Rechtlich ist also alles in Ordnung. Doch die Praxis zeigt: Somalier können nicht abgeschoben werden, weil das Heimatland kaum dem entspricht, was wir unter einem Staat verstehen. Es gibt schlicht keine Ansprechpartner. Die Folge: Somalier werden geduldet.

Und an dieser Stelle wird die rechtlich legitime Haltung von Seehofer und seinen Vorgängern zur verbohrten Ideologie. Sie führt dazu, dass Menschen jahrelang in Deutschland leben, ohne Chance, die Sprache zu lernen. Es ist fast schon eine satirische Volte, dass ausgerechnet die Grünen – unter Konservativen gern als idealistisch verblendet abgestempelt – nun mit Pragmatismus dieses Versagen auffangen. Trotzdem müsste der Bund handeln. Minister Seehofer, der so gern vom „gesunden Menschenverstand“ redet, müsste nur kurz den eigenen nutzen.

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