Warum das Verfahren um riskante Bürgschaften am Nürburgring eingestellt wird - und warum der Ex-Minister trotzdem noch für Kosten aufkommen muss
Nürburgring-Skandal: Für Ingolf Deubel gibt es keinen dritten Prozess
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dpa

Rheinland-Pfalz. Ex-Finanzminister Ingolf Deubel (SPD, 70) muss sich in seiner Rohrbacher Gefängniszelle nicht auf einen dritten Prozess wegen des Nürburgring-Skandals vorbereiten: Das Landgericht Koblenz hat das Verfahren um den nach der Revision beim Bundesgerichtshof noch offenen Tatkomplex eingestellt. Dabei geht es um die Frage, ob Deubel sich auch der Untreue schuldig machte, weil das Land auf sein Betreiben im Kabinett von Kurt Beck (SPD) für stille Anleihen von 85 Millionen Euro an klamme Hotelinvestoren in der Eifel bürgte – bis zum Totalcrash der Privatfinanzierung öffentlich auch sehr lautlos.

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Die Einstellung des Verfahrens wird damit begründet, dass eine weitere Strafe nach der Verurteilung wegen uneidlicher Falschaussage und Untreue zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten nicht mehr erheblich ins Gewicht fallen dürfte, wie Gerichtssprecher Alexander Kussowski sagte.

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