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Rheinland-Pfalz

Nach Skandal um angebliche Günstlingswirtschaft: Kommt jetzt Bestandsschutz anstatt Beförderung?

Von Ursula Samary
Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) gerät in ganz neue Erklärungsnot zum Klima in ihrem Haus: Das Oberverwaltungsgericht wirft ihr vor, Beförderungen in ihrem Ministerium „nach Gutsherrenart“ vergeben zu haben.  Foto: dpa
Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) gerät in ganz neue Erklärungsnot zum Klima in ihrem Haus: Das Oberverwaltungsgericht wirft ihr vor, Beförderungen in ihrem Ministerium „nach Gutsherrenart“ vergeben zu haben. Foto: dpa

Den neuen Staatssekretär im Umweltministerium, Ulrich Kleemann (Grüne), hat kurz vor dem Ruhestand eine ungemütliche Aufgabe erwischt: Er soll mit einem „von Willkür geprägten System“ bei Beförderungen, so die Rüge des Oberverwaltungsgerichts (OVG), aufräumen. Der Steuerzahlerbund vermisst bisher aber klare Aussagen darüber, „was mit jenen Günstlingen und Parteifreunden passieren soll“, die im Ministerium zu Unrecht auf ihre Posten befördert worden sind. Was haben sie also zu befürchten?

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Kleemann betont im Gespräch mit unserer Zeitung: „Die Ämterstabilität gilt es zu beachten. Sie ist ein hohes Gut im Beamtenrecht.“ Fazit: Beamte müssten bei ihrer Ernennung auf Bestandsschutz der Beförderung vertrauen können. Obwohl er schwere Versäumnisse „gründlich und schonungslos“ aufarbeiten will, rechne er derzeit nicht damit, dass Beamte um ihren ...