Höchste Richter: Ihr Ausschluss aus der FDP-Landtagsfraktion war rechtens
Nach Klage gegen den Rauswurf aus FDP-Landtagsfraktion: Lerch fällt vor dem VGH durch
Helga Lerch verliert und zieht die Konsequenzen. Foto: dpa
dpa

Rheinland-Pfalz. Mit ihrer Klage gegen den Rauswurf aus der FDP-Landtagsfraktion ist die Abgeordnete Helga Lerch vor dem Verfassungsgerichtshof (VGH) gescheitert. Die Noten, die die frühere Rektorin für ihren politischen Stil in der Fraktion kassierte, fallen miserabel aus. Zudem stellen die höchsten Richter des Landes fest, dass Lerchs Anspruch auf eine willkürfreie Entscheidung nicht verletzt ist. Die 65-Jährige zieht die Konsequenzen: Sie will am Samstag beim Parteitag nicht mehr um einen Listenplatz kämpfen, um für die FDP in den nächsten Landtag einzuziehen.

Lesezeit 2 Minuten

Verhandlung als Lehrstunde

Nach der mündlichen Verhandlung unter Vorsitz von VGH-Präsident Lars Brocker kommt die Entscheidung nicht überraschend. Denn da war in einer Lehrstunde zu erleben, warum es am 20. Februar zum endgültigen Bruch zwischen Fraktion und Lerch kam, der mit sechs zu eins Stimmen beschlossen wurde.

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