Die Fraktionen der CDU und Freien Wähler (FW) haben gemeinsam den Ausschluss des Grünen-Fraktionsvorsitzenden Bernhard Braun aus dem Flutuntersuchungsausschuss (U-Ausschuss) beantragt. Das teilten die beiden Obleute, Dirk Herber (CDU) sowie Stephan Wefelscheid (FW), in Mainz mit. Damit erhöhen sie zwei Tage vor der mit Spannung erwarteten Vernehmung von Ministerpräsidentin Malu Dreyer den Druck auf die Grünen.
CDU und FW sehen die Gründe für einen Ausschluss bei Bernhard Braun, der stellvertretendes Mitglied im U-Ausschuss ist, gegeben. Stephan Wefelscheid sagte, Braun seien der Tatbestand der mittelbaren Beteiligung an den zu untersuchenden Vorgängen und der Tatbestand der Befangenheit vorzuwerfen. Im Landesgesetz über die Einsetzung und das Verfahren von U-Ausschüssen heißt es in Paragraf 7, Absatz 1: „Ein Mitglied des Landtags, das an den zu untersuchenden Vorgängen beteiligt ist oder war, darf dem Untersuchungsausschuss nicht angehören; liegt diese Voraussetzung bei einem Ausschussmitglied vor und wird dies erst nach der Einsetzung des Ausschusses bekannt, so hat das Mitglied aus dem Untersuchungsausschuss auszuscheiden.“
Zum einen sei Braun am Abend des 14. Juli mit der damaligen Klimaschutz- und Umweltministerin Anne Spiegel dienstlich essen gewesen, zum anderen habe er abends mit ihr telefoniert, begründeten CDU und FW ihr Vorgehen. Wefelscheid sagte, man müsse annehmen, dass der Einfluss von Braun auf Spiegel „eine Tragweite hatte, dass es Ausfluss auf das Handeln der Exekutive hatte“. Außerdem habe Braun mit einer Äußerung im Parlament über den damaligen Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (wir berichteten), der Beweiserhebung vorweggegriffen. Braun hatte während der Haushaltsdebatte am 30. März gesagt, dass Pföhler am 14. Juli „noch nicht mal seinen Porsche weggefahren“ habe, während Spiegel im Landtag vor Starkregen in der Eifel gewarnt habe. Dies hatte für Empörung unter anderem in den Reihen der CDU gesorgt.
Über den Antrag wird am Freitag beraten. Bernhard Braun bekommt die Gelegenheit, sich zu äußern. Er sagte unserer Zeitung, er habe im Parlament vergangene Woche keine Bewertung abgegeben, sondern lediglich Tatsachen dargelegt. Er sehe „keinen Anlass für einen Rückzug“. Eine Entscheidung könnte am 29. April fallen. Für einen Ausschluss braucht es eine Zweidrittelmehrheit. Es wird spannend zu beobachten sein, wie sich die Koalitionspartner der Grünen, SPD und FDP, zum Antrag verhalten werden.