Nach Besetzungsrüge nun Kritik an Verfahrenskosten
Ministerin in der Kritik: War ein Anwalt für Anne Spiegel notwendig?
Spiegel steht in der Kritik.
dpa

Rheinland-Pfalz. Auf die Besetzungsrüge, die Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne) beim Oberverwaltungsgericht (OVG) kassiert hat, folgt Kritik von Steuerverschwendung. Denn das Ministerium hatte eine Anwaltskanzlei eingeschaltet. „Die Kosten beziffern sich bislang auf ungefähr 22.000 Euro“, so das Ministerium. Es erklärte dies mit der „rechtlich sehr komplexen Materie“. Für den Leistungsvergleich zwischen der vor dem OVG erfolgreichen Beamtin und einer favorisierten Tarifangestellten fehle Erfahrung. Die Angestellte ist zudem befristet als Referentin seit März 2020 auf einer Projektstelle geparkt worden.

Lesezeit 1 Minute
Wie ein Gerichtssprecher sagte, lassen sich Ministerien nur sehr selten durch Anwälte vertreten. Üblicherweise übernähmen dies hauseigene Juristen. Mit scharfer Kritik reagiert der Geschäftsführer des Steuerzahlerbunds, René Quante. Er fragt sich, ob es im Ministerium keine bewanderten Juristen gebe oder dort „auch die falschen Leute auf den Posten“ sitzen.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region