Ex-Minister muss Rechtskosten selbst zahlen - Noch Regress?
Land will von Deubel Geld zurück: Ex-Minister muss Rechtskosten selbst zahlen – Noch Regress?
Ingolf Deubel
Der ehemalige rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD). Foto: Thomas Frey/dpa/Archivbild
Thomas Frey/dpa/Archivbild. dpa

Rheinland-Pfalz. Der nach dem Nürburgring-Skandal wegen Untreue und uneidlicher Falschaussage verurteilte Ex-Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) war einst ein Herr über Milliarden. Privat muss er heute sparsam haushalten, seit das Land ihm seine Pension von monatlich etwa 6700 Euro gestrichen hat. Jetzt muss der 70-Jährige auch das vom Land gewährte Darlehen zur Rechtsverteidigung in Höhe von 87.720,86 Euro zurückzahlen – „in angemessenen Raten“. Dies hat die Staatskanzlei dem CDU-Abgeordneten Matthias Lammert mitgeteilt.

Die Rückforderung wurde bereits veranlasst, erklärte der Chef der Staatskanzlei, Clemens Hoch, dem Unionspolitiker auf Anfrage. Dies sieht eine Verwaltungsvorschrift in den Fällen vor, in denen ein Strafurteil vorliegt. Ob Deubel wegen des Skandals auch mit Schadensansprüchen rechnen muss, prüfe eine Stuttgarter Anwaltskanzlei noch.

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