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Rheinland-Pfalz

Kein Schutzstatus für syrische Straftäter? Sieben Betroffene klagen vor dem Trierer Verwaltungsgericht

Von Ursula Samary
Blumen und Kerzen erinnern in Dresden an die offenbar islamistisch motivierte Bluttat, bei der ein Tourist sein Leben verlor und ein weiterer schwer verletzt wurde. Der 20-jährige mutmaßliche Täter war als Gefährder bekannt und hatte gerade eine längere Jugendstrafe abgesessen.
Blumen und Kerzen erinnern in Dresden an die offenbar islamistisch motivierte Bluttat, bei der ein Tourist sein Leben verlor und ein weiterer schwer verletzt wurde. Der 20-jährige mutmaßliche Täter war als Gefährder bekannt und hatte gerade eine längere Jugendstrafe abgesessen. Foto: dpa

Sieben Syrer klagen aktuell vor dem für Asylverfahren zentral zuständigen Verwaltungsgericht Trier dagegen, dass ihnen das Bundesflüchtlingsamt (BAMF) ihren Schutzstatus widerrufen oder nicht gewährt hat. Grund: Sie haben schwere Straftaten begangen. Unter ihnen ist nach Aktenlage allerdings keine als Gefährder eingestufte Person. Die Urteile sind bald zu erwarten.

Lesezeit: 4 Minuten
Dem Gerichtspräsidenten Georg Schmidt ist allerdings durchaus bewusst: Egal, wie auch die Verfahren in Trier enden, halten sich die Folgen für die Syrer in Deutschland vorerst in Grenzen. Denn noch gilt bis Ende des Jahres der seit 2012 bestehende Abschiebestopp. Ob der weiter verlängert wird, sollen die Innenminister im Dezember ...
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BAMF überprüft Tausende Bescheide – Geringe Widerrufquote

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist gesetzlich verpflichtet, die Zuerkennung von Asyl oder Flüchtlingsschutz zu überprüfen und zu klären, ob Schutz weiter notwendig ist. Widerruf ist möglich, wenn etwa falsche Angaben gemacht wurden oder Straftaten vorliegen. Im Jahr 2019 hat das BAMF 170.406 Entscheidungen im Widerrufsprüfverfahren getroffen, davon 134.228 bei der Regelüberprüfung und 36.178 wegen besonderen Anlasses.

Die meisten Entscheidungen betrafen dabei Staatsangehörige aus Syrien (115.713 Entscheidungen) und dem Irak (17.551 Entscheidungen). Die Widerrufsquote lag bei 3,3 Prozent (5610 Entscheidungen). In diesem Jahr liegt die Quote bis September bei 3,4 Prozent. Dies zeige, „dass die ursprünglichen Zuerkennungen von Asyl und Flüchtlingsschutz überwiegend zu Recht erfolgten“. Wird aber der Vollzug der Abschiebungsandrohung notwendig, liegt dafür die Zuständigkeit bei den Ländern und ihren Ausländerbehörden. Um straffälligen Ausländern konsequenter als früher den Flüchtlingsstatus versagen zu können, ist die Ermächtigungsgrundlage nach der „Kölner Silvesternacht“ (2015/16) geändert worden.
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