Jahrelang im Sonderurlaub: Landesrechnungshof kritisiert Verwaltung für großzügige Auslegung der Regeln
Von Gisela Kirschstein
Ein Schild weist auf den Sitz des Landesrechnungshofes hin.Foto: arifoto UG/zb/dpa/Archivbild/dpa
Nach der Beförderungsaffäre in zwei Landesministerien übt der Landesrechnungshof nun auch scharfe Kritik an der Gewährung von unbezahltem Sonderurlaub für Beamte: In 30 Fällen habe das Land Sonderurlaube von mehr als sechs Jahren bewilligt, bei 21 Beamten dauerte der Sonderurlaub sogar mehr als zehn Jahre – das sei klar rechtswidrig, rügte Rechnungshofpräsident Jörg Berres. Mehr noch: In 15 Fällen wurden Beamte in Abwesenheit befördert, teilweise sogar mehrfach und in hohe Gehaltspositionen.
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Sonderurlaub kann einem Beamten nach der Urlaubsverordnung des Landes unter Wegfall der Dienstbezüge gewährt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat dafür eine Grenze von sechs Jahren gezogen.
244 Fälle von Sonderurlauben prüfte der Landesrechnungshof in seinem Jahresbericht für die Jahre 2019 und ...
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