Das Saarland will Werbung für „Dinge des nicht täglichen Bedarfs“ verbieten. CDU-Spitzenkandidat Christian Baldauf fordert das auch für Rheinland-Pfalz. Seine Parteifreunde auf Bundesebene hingegen halten das Verbot für einen „Irrweg“ und haben damit vollkommen recht.
Es ist zunächst einmal absolut verständlich, wenn sich Blumen-, Computerfach- oder Spielwarenhändler im Dauerlockdown empören und es als völlig ungerecht empfinden, wenn Discounter oder Lebensmittelläden ausgerechnet ihr Kernsortiment exzessiv bewerben. Doch ein Werbeverbot ist in vielerlei Hinsicht ein untaugliches Mittel, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen.
Die Schließung des Handels ist eine der gravierendsten ordnungspolitischen Eingriffe aller Zeiten. Das ist die eigentliche Ursache der Ungerechtigkeit. Dass die Situation Fachmärkte wie Blumenläden oder Spielwarengeschäfte in besonderem Maße trifft, ist schwer nachvollziehbar, aber ordnungspolitisch kaum anders zu regeln. Oder soll man Discountern grundsätzlich verbieten, Blumen oder Spielzeug zu verkaufen? Das wird nicht funktionieren. Wer jetzt auch noch Werbung verbietet, der verschlimmbessert zudem eine – staatlich verordnete – Schieflage, statt sie zu korrigieren. Niemand hätte am Ende etwas davon.
Und an dieser Stelle kommen wir zum Grundproblem: dem Lockdown. Konkret muss ein Szenario für den Weg aus den Schließungen entworfen werden, damit die Einzelhändler endlich wieder ihre Türen öffnen können. Zumal Geschäfte ohnehin nicht zu den Orten mit hohem Infektionsrisiko zählen. Viele Läden haben sich hervorragende Hygienekonzepte ausgedacht. Und der Einzelhandelsverband des Landes hat ebenfalls gute Ideen wie das „Personal Shopping“ mit Anmeldung präsentiert.
Ein weiteres Verbot dagegen stellt niemanden besser, aber viele schlechter. Damit zieht es nur noch mehr Reglungsbedarf und eventuell zusätzliche Verbote nach sich.
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