Die Beförderungspraxis im Umweltministerium Rheinland-Pfalz wurde schon im Jahr 2014, also vor sechs Jahren, vom Verwaltungsgericht Mainz als rechtswidrig eingestuft. Damals wollte man die Leitung der Stabsstelle Projekte und Projektmanagement mit einem grünen Parteimitglied besetzen. Unsere Zeitung berichtet exklusiv.
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Die Beförderungspraxis im Umweltministerium Rheinland-Pfalz wurde schon im Jahr 2014, also vor sechs Jahren, vom Verwaltungsgericht Mainz als rechtswidrig eingestuft. Damals wollte man die Leitung der Stabsstelle Projekte und Projektmanagement mit einem grünen Parteimitglied besetzen. Eine Mitbewerberin klagte dagegen und bekam recht. Wie im aktuellen Fall, in dem das Oberverwaltungsgericht ...
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